Strafprozeßordnung (StPO) § 127 Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt,
ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Wer in einem Laden Waren in den Einkaufskorb lädt und den Laden verläßt, ohne zu bezahlen, ist ein Dieb.
Jeder von uns wird schon immer so behandelt.
Ein Flüchtling der stiehlt,
obwohl ihm unsere Gesellschaft Unterkunft und Nahrung
kostenlos bietet
ist kein Flüchtling sondern ein Straftäter und damit ein Eindringling,
der seine Rechte als Flüchtling verwirkt.
Immer wieder wird behauptet, es gäbe Anweisungen an Polizei und Sicherheitsdienste, sogenannte Flüchtlinge beim Ausrauben von Läden nicht aufzuhalten.
Ich glaube das nicht.
Sollte ein Polizist oder Security Bediensteter in so einem Falle
nicht den Dieb daran hindern, das Geschäft mit der gestohlenen Ware
zu verlassen,
hat JEDER von uns DIE PFLICHT, diese Straftat zu verhindern.
Dazu ist der Jedermann Paragraf des Gesetzes geschaffen.
Wenn wir also in so einem Falle nicht solidarisch handeln, geben wir unsere Gesellschaft und unsere Rechte preis.
Ist es das was wir wollen ?
billig – bequem – egal
sind out.
Solidarität mit der eigenen Bevölkerung und
allen notleidenden Flüchtlingen, die wir aufnehmen.
Aber keine Solidarität mit
Straftätern und Eindringlingen.